§ 1 Informationen zum Vertragspartner
BRAVORO GmbHKönigsallee 92a40212 Düsseldorf
E-Mail: info@bravoro.comInternet: www.bravoro.com
Handelsregister: Amtsgericht DüsseldorfHRB 110957Steuer-Nr: 133/5809/4394
Verantwortlicher und Datenschutz nach der DSGVO:BRAVORO GmbHKönigsallee 92a40212 Düsseldorf
E-Mail: info@bravoro.
§ 2 Anwendungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die BRAVORO mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde” oder „Auftraggeber” („AG”) genannt) handelt.
- BRAVORO schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit BRAVORO als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
- Sofern Sie (nachfolgend: „Kunde“) der BRAVORO GmbH, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, sind, Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen und/oder Verträge mit BRAVORO eingehen, wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von BRAVORO vereinbart. Die Inanspruchnahme der Angebote von BRAVORO ohne vorherige Anerkennung dieser AGB gestattet BRAVORO nicht.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als BRAVORO ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn BRAVORO in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
- Alle zwischen Ihnen und BRAVORO im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.
§ 3 Leistungen von BRAVORO / Mitwirkung des Kunden
- BRAVORO erbringt für den Kunden im Geschäftskundenbereich Dienstleistungen in den Bereichen Automatisierung, Sales Development und Mitarbeitergewinnung (Recruiting).Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet BRAVORO nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann BRAVORO lediglich den Erfolg bestimmter Maßnahmen anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Kampagne haben können, von BRAVORO nicht geschuldet wird.
- Dem Kunden ist bewusst, dass innerhalb der Zusammenarbeit gewisse Mitwirkungspflichten, wie das zur Verfügung stellen von Informationen, Beantworten von Fragen oder anderen gemeinsam mit BRAVORO festgelegten Aufgaben, entstehen. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und nach der mit BRAVORO gemeinsam festgelegten Frist zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch BRAVORO, bleibt der Vergütungsanspruch von BRAVORO unberührt.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
- Der Vertragsschluss zwischen BRAVORO und dem Kunden erfolgt schriftlich.
- Die Präsentation und Bewerbung der Dienste/Dienstleistungen auf BRAVOROs Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit BRAVORO dar.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
- Die Preise, die von BRAVORO angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich jeweils zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Bezahlung der Leistungen von BRAVORO erfolgt entweder in monatlichen Ratenzahlungen, zu den auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungszielen oder in Vorkasse per Überweisung.Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend - z.B. Ratenzahlung. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
- Im Falle der Zahlung per Lastschrift stellt BRAVORO dem Kunden nach erfolgreichem Lastschrifteinzug eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Im Falle der Überweisung wird zuerst eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer zugesendet und anschließend erfolgt die Überweisung durch den Kunden.
- Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an BRAVORO zu überweisen.
- BRAVOROs Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten. Alternativ mit Start der Kampagnen.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
- Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit vorsehen, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / Rücktritt
- Fristen für die Leistungserbringung durch BRAVORO beginnen erst dann, wenn der Rechnungsbetrag bei BRAVORO eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei BRAVORO vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.
- Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist BRAVORO berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
- Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber BRAVORO in Verzug, ist BRAVORO berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. BRAVORO wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
§ 8 Haftung
- BRAVORO haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
- Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet BRAVORO nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.
- Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, BRAVORO ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt BRAVORO insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.
- Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.
- Die Nachweispflicht bei von BRAVORO vergebenen Garantien liegt beim Auftraggeber.Dies bezieht sich vor allem auf die im Angebot angenommenen Kriterien der vergebenen Garantie. Sollte es zu einem Garantieanspruch seitens des Auftraggebers kommen, so sind an BRAVORO die ggf. erforderlichen Nachweise zu senden. Nachdem die Nachweise bei BRAVORO in Schriftform eingegangen sind, hat BRAVORO 30 Tage Zeit, den Garantieanspruch zu prüfen.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
- Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns BRAVORO gegenüber zu gewährleisten. BRAVORO behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen BRAVORO GmbH und BRAVOROs Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
- Dem Kunden ist es untersagt, Mitarbeiter der BRAVORO GmbH abzuwerben. Der Versuch wird mit einer Vertragsstrafe i.H.v. 10.000 € sanktioniert. Bei Abwerbung eines Mitarbeiters von BRAVORO zum Kunden, verpflichtet sich der Kunde BRAVORO mit einer einmaligen Zahlung i.H.v. 50.000 € zu entlohnen.
- Dem Kunden ist es untersagt, von BRAVORO erhaltene Lead- oder Bewerberkontakte gewerblich weiterzuverkaufen oder an Dritte weiterzugeben. Die von BRAVORO vermittelten Daten sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt. Bei einer Verletzung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde BRAVORO mit einer Zahlung i.H.v. 10.000 € je Fall zu entlohnen.
§ 10 Social Media Profile
- Durch den Kunden zur Verfügung gestellte Login-Daten zu Social Media Profilen werden ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der gebuchten Dienstleistung verwendet. Private Nachrichten, Nutzerverhalten und Einsicht in sonstige, nicht für die Erbringung der gebuchten Dienstleistung relevanten Daten ist für BRAVORO strengstens untersagt.
- Nur ausgewählte Mitarbeiter haben das Recht, auf die Kundenprofile unter strengsten Richtlinien zuzugreifen und sind verpflichtet, die Daten entsprechend dieser zu behandeln. Größter Wert wird darauf gelegt, für den Erfolg der Kampagne nicht relevante Datensätze den Mitarbeitern von BRAVORO nicht zur Verfügung zu stellen.
- Sämtliche Maßnahmen, welche BRAVORO über die Profile des Kunden durchführt, werden dem Kunden vor Start der Dienstleistung offengelegt und durch diesen abgesegnet. Die Wahrung der Wünsche des Auftraggebers haben für BRAVORO höchste Priorität.
§ 11 Nutzungsrechte
- BRAVORO hält an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von BRAVORO veröffentlicht werden, ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von BRAVORO nicht gestattet.
- BRAVORO hält darüber hinaus die Urheberrechte an sämtlichen für den Auftraggeber erstellten Materialien. Die Nutzungsrechte erhält der Auftraggeber für unbestimmte Zeit, v.a. für individuell erstellte Texte und individuelle Dienstleistungen, die explizit in der Leistungsbeschreibung enthalten sind.
- Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu BRAVOROs Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereitgestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte BRAVOROs Plattformen an nicht von BRAVORO gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt.Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss von BRAVORO aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und schriftlich bestätigt werden.
- Mit Nutzung der Plattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch BRAVORO und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.
§ 12 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
- Der Schutz personenbezogener Daten hat für BRAVORO oberste Priorität. BRAVORO informiert daher separat in der Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
- Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch BRAVORO im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z. B. E-Mail, Messenger-Dienste). Sie können einer Kontaktaufnahme durch BRAVORO widersprechen, indem Sie BRAVORO dafür eine E-Mail zukommen lassen an: info@bravoro.com.
§ 13 Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen
- Sofern Sie die Teilnahme von Seminaren oder Veranstaltungen bei uns buchen, ist Ihre Buchung verbindlich. Wir bestätigen Ihnen die Buchung in der Regel per E-Mail.
- Der Kunde ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, von seiner Buchung zurückzutreten nach Maßgabe der Bestimmungen gemäß Absatz 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns den wichtigen Grund bereits zusammen mit der Rücktrittserklärung qualifiziert nachzuweisen.
- Geht die Rücktrittserklärung im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bis zu 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei uns ein, entstehen Bearbeitungskosten in Höhe von 25% der jeweiligen Teilnahmegebühr. Bei weniger als 6 Wochen und bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Rücktrittserklärung (eingehend bei uns) weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der vorgenannten Pauschalen entstanden ist.
- Ein Ersatzteilnehmer darf nur nach vorheriger Zustimmung durch uns gestellt werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von BRAVORO maßgebend.
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 40212 Düsseldorf.
- Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden sind die Gerichte in Düsseldorf.
AGB Stand: 04.2026